Soll ich alleine oder zu zweit mit meiner Partnerin/meinem Partner kommen?
Sie können allein oder zusammen mit der Gegenpartei/Konfliktpartnerin kommen. Wünschen Sie eine juristische Beratung bzw. eine anwaltliche Vertretung oder ein individuelles Coaching, kommen Sie allein. Sind Sie an einer gemeinsamen Konfliktlösung interessiert, sei es an einer Mediation oder einem gemeinsamen Coaching, empfehle ich, dass alle beteiligten Personen von Anfang an miteinbezogen werden und Sie gemeinsam kommen.

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Alle Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Stundenaufwand abgerechnet. Im Rahmen einer juristischen Beratung und Vertretung werden die Kosten nach Streitwert und Schwierigkeit des Falles bemessen.

Das Honorar wird immer in der ersten Sitzung gemeinsam mit Ihnen
vereinbart.

Wann kann eine unentgeltliche Rechtsvertretung beantragt werden?
Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um für Anwalts- und Gerichtskosten aufzukommen, besteht in einem gerichtlichen Verfahren, die Möglichkeit, dass diese Kosten durch die Gerichtskasse übernommen werden.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, können Sie vom Gericht zur Nachzahlung der entstandenen Kosten verpflichtet werden.

Was muss ich mitbringen?
Checkliste der benötigten Unterlagen bei Scheidung oder Trennung