Beratung
Sie erhalten umfassende Beratung in Rechtsfragen, insbesondere in meinen Spezialgebieten, dem Familienrecht und dem Erbrecht.

Das Gesetz ist nicht immer klar. In vielen rechtlichen Fragen steht dem Richter ein grosser Ermessensspielraum zu. Daher ist es wichtig, in Beratungen aufzuzeigen, welche Belange das Recht lösen kann und welche nicht. Ziel ist es, eine optimale Lösung zu finden, welche Ihren Interessen entspricht. Dabei wird das Ergebnis eines möglichen Gerichtsverfahrens genauso miteinbezogen wie die Belange, die für Sie persönlich und Ihre Familie wichtig und kostbar sind.

Vertretung vor Behörden und Gerichten
Sofern eine andere Konfliktlösung nicht, oder nicht mehr möglich ist, lässt sich ein Gerichtsverfahren kaum vermeiden, vor allem bei physischer und/oder psychischer Gewalt, Missbrauch oder bei einer Gefährdung von Vermögenswerten. Dort ist ein rasches behördliches Eingreifen erforderlich. In solchen Fällen kläre ich die Folgen eines Gerichtsverfahrens sorgfältig ab und bespreche die einzelnen Schritte eingehend mit Ihnen.

Vor Gericht können nicht alle Probleme gelöst werden. Die Richterin orientiert sich an der Rechtsprechung und der Gesetzgebung, wenn sie ihr Urteil fällt. Es ist aber zum Beispiel nicht möglich, eine fehlende Kooperation der Eltern in den Kindesbelangen richterlich durchzusetzen. Damit Kinder unter einer Kampfscheidung nicht lange leiden müssen, ist es wichtig – wenn schon ein Gerichtsverfahren geführt werden muss – dieses im Interesse aller Beteiligten zügig voranzutreiben und nicht durch unnötige Eingaben zu verzögern. Der Vorteil eines Gerichtsverfahrens liegt darin, dass in Fällen, wo eine Einigung nicht mehr möglich ist, ein richterlicher Entscheid erwirkt wird, welcher die strittigen Fragen regelt.